LANDSCHAFT ALS BASIS DER RAUMENTWICKLUNG
Vom Landschaftskonzept zum Raumkonzept
VOM LANDSCHAFTSKONZEPT ZUM RAUMKONZEPT
Damit Bayern auch in Zukunft lebenswert bleibt, müssen die Qualitäten und Potenziale unserer Landschaften, Dörfer und Städte erkannt, geschützt und weiterentwickelt werden. Wir brauchen deshalb ein integriertes Raumkonzept für Bayern als Grundlage für ein zukunftsfähiges Landesentwicklungsprogramm. Dazu müssen wir uns intensiv mit un-serer Landschaft auseinandersetzen, Leitvorstellungen und Gesamtkonzepte aus deren Qualitäten und Potentialen heraus entwickeln. Nur so können die charakteristischen Kulturlandschaften Bayerns und mit ihnen die kleinen und großen Städte, Märkte und Gemeinden für alle Bürgerinnen und Bürger auch zukünftig Lebensgrundlagen sichern, eine gute Lebensqualität in ländlichen Räumen ebenso wie in Stadtregionen bieten sowie Identität und sozialen Zu-sammenhalt vermitteln.
LANDSCHAFT IST GRUNDLAGE FÜR LEBEN UND LEBENSQUALITÄT
Neben der Sicherung gleichwertiger Lebensbedingungen ist Landschaft als Gesamtkonzeption ökonomische wie ökologische Lebensgrundlage. Zudem ist sie Träger so-zialer und ästhetischer Lebensqualität. Zentrale Leitvor-stellung der Raumordnung ist es, Landschaft funktions-übergreifend zu sichern und zu entwickeln. Landschaftsentwicklung folgt als querschnittsorientierte Aufgabe allen Grundsätzen der Raumordnung. Sie leistet Beiträge zur Daseinsvorsorge, zu einer nachhaltigen Wirtschaft, zur Sicherung der ökologischen Funktionen sowie zur Innovation, Nachhaltigkeit und Flexibilität der Raumnutzung. Damit werden landschaftliche Qualitäten gesichert und künftige Handlungsspielräume im Sinne des Freiraumschutzes offengehalten. Die Landschaft ist hinsichtlich ihrer Funktionsfähigkeit für die Böden, den Wasserhaushalt, die Tier- und Pflanzenwelt und das Klima zu entwickeln und zu sichern. Sie ist Träger für alle Flächenansprüche und Grundlage für nachhaltige Siedlungsentwicklung, Mobilität und bodengebundene Produktion (Lebensmittel, Energie…). Großräumige Landschaftskonzepte sind die programmatische Basis für Landschaften als Strukturgeber für die Raumentwicklung.
LANDSCHAFTSRÄUME UND LANDSCHAFTS-GRUNDSÄTZE
Die Aufgabe der Landschaft, entscheidend zur Sicherung von Lebensqualität, der Vielfalt des natürlichen und kulturellen Erbes sowie als Grundlage der Identität beizutragen, folgt dem Europäischen Landschaftsübereinkommen aus dem Jahr 2000. Damit sind alle Landschaften Bayerns als vielfältig, differenziert und verschieden, aber hin-sichtlich der Zielsetzung einer ausgewogenen und ausgleichenden Raumordnung als gleichwertig zu behandeln und zu entwickeln. Bestehende Mängel, Schäden oder Vorbelastungen müssen dem Verbesserungsgebot der Raumordnung folgend aktiv angegangen werden. Landschaftskultur und Baukultur sind zwei Seiten einer Medaille und gleichermaßen wichtige Grundlagen für Lebens-qualität und sozialen Zusammenhalt. Dabei sind in Raum
beschreibung und Entwicklungsperspektive des LEP flä-chendeckend für ganz Bayern zunächst Teilräume zu unterscheiden, in denen der Landschaft jeweils eine zentrale strukturgebende Rolle zukommt. Für verschiedene Raum-typen wie metropolitane Stadtlandschaften, suburbane Zwischenlandschaften, ländlich und kleinstädtisch geprägte Landschaftsnetze oder periphere, dünn besiedelte Landschaften sind in Landschaftsrahmenplänen jeweils spezifische Landschaftsgrundsätzen und -parameter zu formulieren, zu denen im LEP und in der Regionalpla-nung verbindliche Ziele und Parameter auszuhandeln sind.
BESSERE UMSETZUNG UND WIRKSAMKEIT
Hierfür sollen die im Landesentwicklungsprogramm bereits etablierten Mechanismen zur Strukturbeeinflussung (z.B. die Regelungen von Einzelhandelsgroßprojekten zur Begrenzung von Verkaufsflächen, Förderung von Durchmischung und städtebaulicher Integration) durch ver-gleichbare Instrumente zur Sicherung von Landschaftsquantitäts- und -qualitätszielen im LEP, in der Regionalplanung bzw. im Regionalmanagement ergänzt werden. Auch vorhandene oder ggf. neue Instrumente der kommunalen Bauleitplanung (integrierte Landschafts- und Grünordnungsplanung) können in diesem Sinn genutzt werden. Damit sollen insbesondere folgende Ziele erreicht werden:
Quantitative, landschaftsbezogene und qualitativ differenzierte Begrenzung der Flächeninanspruchnahme; Rückbau und Entsiegelung
Wirksamer Schutz vor Maßstabsverlusten und Zersiedlung, insbesondere bei großflächigen Logistik- und Handelsnutzungen und bei Erzeugung bzw. Transport von erneuerbarer Energie
Konsequente Umsetzung der Innenentwicklung, Wiedernutzung von Brachflächen, Stärkung von Ortskernen bzw. Stadt- und Stadtteilzentren
Bedarfsgerechte und raumverträgliche Siedlungsent-wicklung, z.B. durch flächenbezogene Vorgaben im Regionalplan; städtebaulich angemessene, landschaftsverträgliche Dichte und Nutzungsmischung
Bodenvorratspolitik für Wohnen, Gewerbe, Infrastruktur und Ausgleichsflächen, auch im regionalen Maßstab
Landschaftsgebundene Erholung, nachhaltiger Tourismus
Differenzierte Landnutzung, Kleinstrukturanreicherung in der Kulturlandschaft
Sicherung der Biodiversität
Gewässerschutz durch Regelungen in der Landwirtschaft, Gewässerzustandsverbesserung, integrierter Hochwasserschutz.
Als neuartiges Instrument sollte auch ein multifunktionales „Landschaftliches Vorranggebiet: Grundwasser-, Boden- und Biotopschutz“ geprüft werden, z.B. für Konversionsflächen.
ZIELE UND GRUNDSÄTZE FÜR DIE LANDSCHAFT
Begrenzen der Flächeninanspruchnahme für Siedlung und Verkehr
Kompakte Innenentwicklung mit Rücksicht auf landschaftliche Qualitäten
Sicherstellung einer guten Versorgung mit bezahlbarem und lebenswertem Wohnraum
Sicherstellung gut erreichbarer Daseinsvorsorge, vorrangig in gewachsenen Ortskernen
Nachhaltige, die Landschaft schonende oder strukturanreichernde Nutzung von Bodenschätzen, Rekultivierung
Rahmenvorgaben für Land- und Forstwirtschaft entsprechend dem Leitbild differenzierter Landnutzung
Erhalt der Biodiversität, Entwicklung des Biotopverbundes
Landschaftsgerechter Ausbau erneuerbarer Energien
Verbesserungen des Zustandes der Flussgebiete durch integrierte Maßnahmen; Grundwasser-, Hochwasser- und Gewässerschutz.